2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Bahnhofstraße West"

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.12.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Bahnhofstraße West" beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung liegen 
während der Veröffentlichungsfrist vom

 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025

öffentlich aus. 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@vg-kirchweidach.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung (Erweiterung) des Bebauungsplans Nr. 16 "Bahnhofstraße West" unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach bereitgestellt ist: https://vg-kirchweidach.de/vg/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/datenschutz-im-bauleitplanverfahren

 

Nachfolgend stehen die amtliche Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung zum Download zur Verfügung.

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